Allgemeine Geschäftsbedingungen
50ccm Funktionspunk Cup

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen
1. Veranstalter und Veranstaltungsort:
1.1 Veranstalter
Glühende Kette Geltorf e.V., Dorfstr. 18, 24884 Geltorf ,
Amtsgericht: Schleswig, Vereinsvorsitzender: Maximilian Drews
1.2 Veranstaltungsort
Das 50ccm Funktionspunk Rennen findet auf dem ausgewiesenen 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände in Jagel, im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein statt.

2. Geltung der AGB
2.1 Begriffsbestimmungen
Veranstaltung: als Veranstaltung „50ccm Funktionspunk Rennen “ bezeichnet wird die Gesamtheit der Programmabfolgen (Motorsport-, Musik und Rahmenprogramm) im Zusammenhang mit der Veranstaltung „50ccm Funktionspunk Rennen“ sowie die unmittelbar zu dieser Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Besucher zur Veranstaltung.
50ccm Funktionspunk Rennen Gelände: die Gesamtheit aller von der Veranstaltung erfassten Geländeteile und Flächen, zu denen Besuchern der Zutritt nur mit gültigem 50ccm Funktionspunk Rennen-Ticket gewährt wird.
Parkflächen: die Gesamtheit aller für die Veranstaltung eingerichteten Parkflächen einschließlich Erschließungswegen zum Veranstaltungsgelände
Veranstaltungsgelände: das separat eingefriedete mit separaten Zutrittskontrollen eingerichtete Gelände, in dem sämtliche Programmteile (Motorsport-, Musik- und Rahmenprogramm) stattfinden.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Gelände

2.3. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter Glühende Kette e.V. („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
2.4 Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Parkordnung und die Hausordnung des Festivalgeländes an.

3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe
3.1 Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten, unter der Voraussetzung zu, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung werden, grundsätzlich zu, es sei denn
3.1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
3.1.2 das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
3.1.3 der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. ebay).
3.1.4 die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
3.2. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen.

4. Anreise; Abreise
4.1. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände am Samstag, 09.07.2022 von 13:00 Uhr ohne weiteren Aufpreis auf das 50ccm Funktionspunk Rennen Ticket auch zum Parken. Auf dem gesamten 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände gilt die StVO. Die Parkflächen auf dem 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände schließen am Samstag, 10.07.2022, um 01:00 Uhr. Bis dahin sind die Parkflächen von den Besuchern zu räumen.

5. Einlass; Einlasskontrolle
5.1. Der Zutritt zum 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem 50ccm Funktionspunk Rennen Stempel möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die an der Kasse gegen den 50ccm Funktionspunk Stempel eingetauscht werden muss. Besuchern, die das 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie einen unversehrten 50ccm Funktionspunk Stempel vorzeigen. Nicht klar erkennbare Stempel verlieren ihre Gültigkeit.
5.2. Beim Zutritt zum 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere aber nicht abschließend beim Betreten des 50ccm Funktionspunk Rennen Geländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Gesondert ausgewiesene Flächen können je nach Bedarf bei Zugang gesondert kontrolliert werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 6, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder der Stempel ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

6. Verbotene Gegenstände
6.1. Auf dem gesamten 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände sind verboten;
6.1.1. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit rechtsradikalem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
6.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
6.2. Auf dem 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände, insbesondere dem Veranstaltungsgelände, in sämtlichen Zelten, vor Bühnen sowie auf dem Vorplatz des Veranstaltungsgeländes sind zudem nicht erlaubt: Jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

7. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
7.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem gesamten 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände gelten die Hausordnung (Veranstaltungsgelände) sowie die Parkordnung (Parkbereiche) des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf dem 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände:
7.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 6) mitzuführen,
7.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
7.1.3. Gegenstände auf dem Gelände zu werfen, dies gilt insbesondere aber nicht abschließend auf der Rennstrecke, den Bühne und auf solchen Bereichen auf denen sich Menschenansammlungen befinden,
7.1.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
7.1.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
7.1.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände grundsätzlich untersagt.
7.1.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
7.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
7.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 5.3, 6 und 7.1., 7.2. verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem 50ccm Funktionspunk Rennen eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
7.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte oder der Stempel ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
8.1. Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
8.2. Die Veranstaltung (Motorsport und Rahmenprogramm) wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das 50ccm Funktionspunk Rennen sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. Der Veranstalter weist daraufhin, dass insbesondere der Motorsportbetrieb unter höchster Beachtung der Sicherheit stattzufinden hat. Auch bei dem Abbruch des Rennens oder der Unterbrechung können den Umständen entsprechend andere Teile der Veranstaltung weiterhin stattfinden. Der Veranstalter behält sich vor Teile der Veranstaltung je nach Wetterlage zu unterbrechen oder abzubrechen. In diesen vorgenannten Fällen sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
8.3. Ein 50ccm Funktionspunk Rennen Ticket berechtigt zum Besuch von Motorsportereignissen und Begleitveranstaltungen auf dem 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Programmpunkte, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.funktionspunk.de bekannt geben. Dies gilt ebenfalls im Falle von Programmänderungen, der Absage von Veranstaltungsteilen oder von Programmpunkten oder der Streichung von einzelnen Themenbereichen die mit dem Motorsportcharakter der Veranstaltung in Verbindung stehen.

9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass beim 50ccm Funktionspunk Rennen, insbesondere im unmittelbaren Umfeld der Rennstrecke eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch einen geeigneten technischen Aufbau der Motorsportveranstaltungen und Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Darbietungen und Programmpunkten keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon verbindlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Insbesondere von Fahrzeugmotoren und anderen Programmpunkten kann eine erhebliche Lärmemission ausgehen. Insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen wird zu besonderer Vorsicht geraten und verbindlich empfohlen einen Platz vor der Rennstrecke zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

10. Jugendschutz – Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
10.1. Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren.
10.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.
10.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

11. Haftungsbeschränkung
11.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
11.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.

12. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des 50ccm Funktionspunk Rennen, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

13. Anwendbares Recht; Sonstiges
13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2. Vor der Bühne und an den Rennstrecken des 50ccm Funktionspunk Rennen Geländes ist ausreichend Platz für alle Besucher des 50ccm Funktionspunk Rennen. Rechtzeitiges Erscheinen wird dennoch dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
13.3. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat beim Veranstalter eingehen.

Abschnitt II: Parkordnung

1. Geltung der Parkordnung
Die Parkordnung gilt für alle auf den 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände Plänen ausgewiesenen Parkflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wegen. Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Parkordnung.

2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften
Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.

3. Nutzung der Parkbereiche
3.1 Geltung der StVO in den Parkbereichen
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Parkbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
3.2 Wildes Parken und Wildes Campen, Zustellen von Rettungsgassen
Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher. Wildcampen ist verboten und wird unter keinen Umständen geduldet.
3.3 Öffnung der Parkbereiche
Die Parkbereiche öffnen am Samstag, 09.07.2022 um 13:00Uhr und schließen am 10.07.2022 um 01:00 Uhr. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Parkfläche. Die Parkflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
3.4. Zulässiges Fahrzeugwicht
Die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts von Besucherfahrzeugen oder Gespannen einschließlich Anhängern oder Wohnwagen liegt bei 7,5 t. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters darf das 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände nicht mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Treckern, LKW und sonstigem schweren Gerät befahren werden, das geeignet ist, den Boden des 50ccm Funktionspunk Rennen Geländes schwer zu beschädigen.

4. Erlöschen der Parkberechtigung
Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.

5. Keine Bewachung reiner Parkplätze
Eine Bewachung von auf reinen Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

6. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7. unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Betreten der Parkflächen
Das Betreten einer Parkfläche ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder gültigem 50ccm Funktionspunk Rennen Stempel erlaubt. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, Besucher erhalten gegen Entwertung der Karte an der Kasse einen 50ccm Funktionspunk Stempel. Besuchern, die das 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie einen klar erkennbaren 50ccm Funktionspunk Rennen Stempel vorzeigen können. Abgelöste oder stark verschmierte 50ccm Funktionspunk Rennen Stempel verlieren ihre Gültigkeit.

8. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!

9. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen Parkflächen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Parkplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

10. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf allen Parkflächen, sowie auf dem gesamten 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Unberechtigter Zutritt
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

12. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.

13. Ausschluss von der Veranstaltung bei Nichtbefolgung von Regelungen der Parkordnung
Die Nichtbefolgung von Regelungen der Parkordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.

14. Abreise
Zum Ende des Aufenthaltes sind die für das Parken zugeordneten Flächen in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird.

15. Infos zu Colours („Kuttenregelung“) für alle Moppedfahrer und Clubmitglieder:
Solltet ihr Mitglied in einem MC oder CC sein, seid ihr bei uns herzlich willkommen und auch das Tragen eurer Colours stellt kein Problem dar. Wir legen Wert auf das gemeinsame Feiern und den Respekt untereinander, deshalb tolerieren wir keine Leute, die nicht damit klarkommen. Clubs, die ihre Member nicht im Griff haben, sollten vorher überlegen, ob sie wirklich so tolerant sind, sich diesen Gedanken anzuschließen. Im Zweifel bleibt lieber zu Hause.

16. Sonstige Anweisungen/ Hinweise
Ergänzend zur Parkordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.funktionspunk.de.

Abschnitt III: Hausordnung Veranstaltungsgelände

1. Geltung der Hausordnung / Veranstaltungsgelände

Mit Veranstaltungsgelände ist der separat eingefriedete mit separaten Zutrittskontrollen eingerichtete Zuschauerbereich gemeint, mithin das Gelände, in dem sämtliche Programmteile (Motorsport-, Musik- und Rahmenprogramm) stattfinden. Mit Kauf der 50ccm Funktionspunk Rennen Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung in Abschnitt III der AGB.

2. Anordnungen der Ordnungskräfte
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Betreten des Veranstaltungsgeländes
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einem unversehrtem 50ccm Funktionspunk Rennen Stempel und zugehöriger erlaubt.

4. Kein Eintritt für auffällige Besucher
Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Veranstaltungsgelände.

5. Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände
Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände.
Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a) Jegliche Taschen und Rucksäcke, wenn nicht anders deklariert
b) Getränke und Flüssigkeiten aller Art
c) Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
d) Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
e) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
f) Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
g) AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
h) Notebooks, Tablets
i) Laserpointer
j) Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks.

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; Auf das Veranstaltungsgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):
a) Portemonnaie
b) Schlüssel
c) kleine Gürtel- und Bauchtaschen
d) Mobiltelefon
e) leere faltbare Trinkflaschen
f) Rucksäcke bis zu einer maximalen Größe von H44 x B37 x T30 cm, was in etwa einer Größe von DIN A4 entspricht!

6. Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

7. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Hunden ist an der Leine und bei Bedarf mit Maulkorb gestattet. Das Mitführen anderer Tierarten im Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.

8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Abschnitt I. 11. der AGB (Die Haftung des Veranstalters) entsprechend.

9. Umgang mit Abfällen
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

10. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Nutzung der Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

13. Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

14. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

15. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

16. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

17. Verbot der Gefährdung anderer Besucher
Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Abschnitt IV: Covid-19 Regelungen
Auf dem gesamten 50ccm Funktionspunk Rennen Gelände gelten die des Bundeslands Schleswig-Holstein geltenden Covid-19 Regelungen für Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor weitere Einschränkungen – insbesondere Maskenpflicht und Abstandsregeln durchzusetzen. Auf alle geltenden Einschränkungen wird vor Ort via Aushängen und Hinweisschildern hingewiesen. Den Anordnungen unserer Ordnungskräfte ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Die aktuellen Covid-19 Regelungen können hier entnommen werden:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/coronavirus/coronavirus_node.html

Abschnitt V: Alternative Streitbeilegung
Abschnitt IV: ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER

1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 hier:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: info@funktionspunk.de.

2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Geltorf, 09.06.2022